Spätestens ab 55 sollten Sie sich mit Ihrer persönlichen Planung für den Ruhestand auseinander setzen.
Jetzt geht es weniger um die klassische Altersvorsorge als vielmehr um eine konkrete Planung rund um die Fragen
- Welche Veränderungen (z.B. im Lebensstil, im Ausgabenbereich, bezüglich Risiken, an unvorhersehbaren Kosten) wird der Ruhestand mit sich bringen?
- Wird das voraussichtliche Einkommen ausreichen, um meinen Lebensstandard oder zumindest eine angemessene Lebensqualität sicherzustellen?
- Wie sehen die mittlerweile etwas genaueren Prognosen meiner gesetzlichen, betrieblichen, privaten Renten aus?
- Wie entwickeln sich andere Vermögenswerte?
- Was ist zu tun, wenn die Ablaufleistungen meiner Lebensversicherungen gesenkt wurden?
- Wie gestalte ich vorhandenes Vermögen (z. B. Ablauf einer Lebensversicherung, Verkauf des Unternehmens oder einer Immobilie) so, dass ein weiterer kontinuierlicher Kapitalausbau gewährleistet ist?
- Wie stelle ich eine stetige und ausreichende Liquidität sicher?
- Kann ich es mir leisten, bereits früher den wohlverdienten Ruhestand anzutreten?
- Falls jetzt noch Einkommensdefizite zu erkennen sind, wie können sie gedeckt werden?
- Was ist unter steuerlichen Aspekten zu beachten?
- Welche Inflationsrate sollte einkalkuliert werden?
- Worauf ist zu achten, wenn später ein Teil des Vermögens auf die nachfolgende Generation übertragen werden soll?
Ziel: Finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit im Ruhestand
Dazu bedarf es einer sorgfältigen Planung und einer Neuausrichtung der Vermögensanlagen.
Liquidität, Risikoabsicherung, Steueraufkommen, notwendige Anschaffungen, ggf. Immobilien-Reparaturen, Vermögensentwicklung, Erbschaften bzw. Vermögensübertragungen etc., müssen geklärt und die notwendigen Strategien eingeleitet werden.
Mit der rechtzeitigen Planung und konsequenten Umsetzung der Maßnahmen optimieren meine Mandanten ihre Finanzkraft und damit ihre Lebensqualität im Ruhestand. Der Ruhestandsplan gibt ihnen die Sicherheit, alles richtig organisiert zu haben und bei Veränderung der Rahmenbedingungen gegensteuern zu können.