RÜRUP-RENTE (BASIS-RENTE)


Für Selbstständige, Freiberufler und Menschen mit hohem Steueraufkommen wird die Basisrente immer lukrativer, da sie erhebliche Steuervorteile bietet.


Die Funktionsweise

Die Vorteile bestehen in der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge als Altersvorsorge-Aufwendungen. Von Einzelpersonen können in 2024 max. 27.565 € Beitrag pro Jahr zugrunde gelegt werden, von Verheirateten zusammen 55.130 €. (Bei Angestellten inkl. der Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, bei Freiberuflern in die berufsständischen Versorgungswerke.) Da der absetzbare Maximalbetrag seit 2015 an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt ist, kann er sich jährlich verändern.

Hintergrund der Bedingungen dieser Basis-Rente à la Rürup ist folgender:

Während bisher Beitragszahlungen in die Altersvorsorge (gesetzliche als auch private) zu einem großen Teil aus versteuertem Einkommen gezahlt wurden, Rentenleistungen dafür aber nur zu einem kleinen Teil (dem sogenannten Ertragsanteil) steuerpflichtig waren, stellt der Gesetzgeber das System komplett auf die nachgelagerte Besteuerung um.

Das heißt, nach der Umstellungsphase werden Beitragszahlungen steuerlich vollständig als Sonderausgaben abzugsfähig und Rentenleistungen komplett steuerpflichtig sein.
 

Behandlung der Beiträge

Der Übergang erfolgte schrittweise, indem
  • bei Beginn der Umstellung im Jahr 2005  60 % der Beiträge steuerlich abzugsfähig waren,
  • der abzugsfähige Betrag jedes Jahr um 2%-Punkte stieg
  • bis im Jahr 2025 die Beiträge zu 100 % steuerlich absetzbar sein sollten.
    Bundesfinanzminister Christian Lindner hat jedoch ermöglichst, dass dies bereits seit 2023 so ist!  

Das bedeutet:
Seit 2023 können Sie 100 % der Beiträge steuerlich absetzen. Mit z.B. 27.565 € Jahresbeitrag können Sie also den vollen Betrag steuerlich geltend machen. Bei einem Steuersatz von 42 % erhalten Sie ca. 11.577 € Steuern erstattet. Während der gesamten Einzahlungsphase kann so eine beachtliche Summe an Steuerreduzierungen entstehen.
 

Hinweis:

Die Steuerersparnis, die damit auf jeden Fall für Arbeitnehmer aus den Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung seit Januar 2005 entsteht, sollte in private Altersvorsorge-Aufwendungen investiert werden - das ist die Absicht des Gesetzgebers.

Wer dies nicht konsequent umsetzt, steht als Ruheständler deutlich schlechter da als nach bisherigem Recht.


Behandlung der Rentenleistung

Bei Renteneintritt wird - je nach Renteneintritts-Jahr - ein steuerfreier Anteil der Rente einmalig für die komplette Rentendauer festgelegt.

Bei einem Renteneintritt im Jahr 2005 waren noch 50 % der Rente steuerfrei, 50 % steuerpflichtig. Dieser steuerpflichtige Teil wurde jedes Jahr bis 2020 um 2%-Punkte erhöht, so dass bei Renteneintritt im Jahr 2020 schon 80 % der Rente steuerpflichtig waren.
Seit 2021 stieg der Wert jedes Jahr nur noch um 1%-Punkt, so dass ab 2024  84 % der Rente steuerpflichtig gewesen wären. Aber dank des Wachstumschancengesetzes, das am 22.3.2024 beschlossen wurde, erfolgt rückwirkend ab 2023 nur noch eine jährliche schrittweise Erhöhung um 0,5 %. Dadurch ergibt sich für Renten, die in 2024 beginnen, ein Besteuerungsanteil von nur 83 %. Ab Renteneintritt im Jahr 2040 sind nach der neuen Regelung somit nicht wie bisher geplant 100 %, sondern nur ein Anteil von 91 % zu besteuern. Erst ab Renteneintritt 2058 erfolgt die volle Besteuerung.
 

Gut zu wissen

Das Kapital in einer Rürup-Rente ist Hartz-IV-sicher und in der Sparphase auch unpfändbar.


Zu beachten

Die Rentenleistungen aus dieser Versicherung dürfen nicht übertragen, beliehen, veräußert, vererbt oder kapitalisiert werden - also vergleichbar mit denen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ob und wie sich eine Rürup-Rente rentiert, hängt von mehreren individuellen Faktoren ab und letztlich auch von den Konditionen und Investment-Möglichkeiten des Anbieters.

Im allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass der persönliche Steuersatz während des Berufslebens wesentlich höher ist als im Ruhestand, so dass der Vorteil der Steuerersparnis überwiegt.

Mehr noch: Es ist sogar möglich, eine Rürup-Rente rein steuerfinanziert aufzubauen. D.h. anfängliche Beitragszahlungen werden durch spätere immer höhere Steuerersparnisse kompensiert. Ergebnis: "Unterm Strich" 0 € Beitrag gezahlt und eine attraktive zusätzliche Rente aufgebaut. Gerne kalkuliere ich Ihnen Ihre persönliche "Null-Summen-Rente".