RIESTER-RENTE


Ziel der Rentenreform 2001 war es, die damals beschlossenen Rentenkürzungen auszugleichen durch eine kapitalgedeckte Zusatzrente. Daraus entstand eine Überarbeitung der betrieblichen Altersvorsorge und: die Riester-Rente.

Das ist der Grund, warum diese Zusatzrente bzw. deren staatliche Förderung nur Personen nutzen können, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. An dieser Zusatzrente ist der Arbeitgeber allerdings nicht mehr zwingend beteiligt, denn das Ziel der Reform war eine Vermeidung steigender Lohnnebenkosten.

Mit anderen Worten:
Die in der gesetzlichen Rente Versicherten sollen außer ihrem bisherigen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ab sofort einen wachsenden Teil ihrer Altersversorgung selbst ansparen - entweder privat oder betrieblich. Sonst droht ihnen Altersarmut.

Damit möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dies aufgreifen, wird die Zusatzrente attraktiv gefördert.
 

Die Vorteile der Riester-Rente

Wer - je nach Einkommen - bis max. 2.100 € jährlich in den Riester-Vertrag spart, erhält
  • seit 2018 175 € persönliche Zulage pro Jahr, auch nicht berufstätige Ehepartner mit "Partner-Vertrag"
  • 185 € Kinder-Zulage – für ab 2008 Geborenen sogar 300 € - pro Kind und Jahr
  • Der zu zahlende Gesamtbeitrag (z.B. 2.100 €)
    - reduziert sich um die Zulagen zu einem geringeren Eigenbeitrag,
    - kann aber inkl. Zulagen steuerlich geltend gemacht werden.
    Es sei denn, die gewährten Zulagen übersteigen die Steuerersparnis (Günstigerprüfung).

Damit werden in den meisten Fällen Förderquoten von 30 - 40 % erreicht, was eine interessante Alternative zu üblichen Rentenversicherungen darstellt.

Die Erträge in der Sparphase sind steuerfrei, es fällt keine Abgeltungssteuer an. Das Guthaben ist Hartz-IV-sicher.

Neu:
Außerdem kann die Riester-Rente jetzt auch zum Eigenheim-Erwerb genutzt werden ("Wohn-Riester"), und zwar sowohl zur Finanzierung als auch zur späteren Tilgung eines Darlehens.

Zertifiziert werden nur Verträge, die die staatlichen Auflagen erfüllen und u. a. garantieren, dass bei Ablauf mindestens die eingezahlten Beiträge inkl. Zulagen verfügbar sind. Die Rahmenbedingungen sind also gesetzlich vorgegeben.

Ausschlaggebende Kriterien bei der Wahl des individuell besten Riester-Produktes sind damit u.a. die Kosten, aber mehr noch die Art der Investment-Möglichkeiten. Denn letztlich ist entscheidend, wie viel Kapital bei Ablauf zur Verrentung verfügbar ist.


Der Nachteil der Riester-Rente

  • Wie alle staatlich geförderten Altersvorsorge-Angebote wird sie nachgelagert besteuert. D.h. die Rentenleistungen unterliegen zu 100 % der Steuer im Ruhestand.
  • Außerdem ist sie - bis auf eine Kapital-Entnahme in Höhe von 30 % - nur als lebenslange Rente verfügbar.

Gerne kalkuliere ich Ihnen Ihre individuelle Förderquote, kläre Sie über weitere Details auf und recherchiere das für Sie best geeignete Riester-Produkt.